AGB

  1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, auch wenn diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Der Besteller erkennt durch die Erteilung des Auftrages unsere Bedingungen an.
    Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend.
    1. Der Auftrag kommt wirksam zustande, wenn wir innerhalb von sechs Wochen ab Eingang der Bestellung nicht widersprechen.
    2. Wir behalten uns vor, den Auftrag schriftlich zu bestätigen. Bestätigen wir den Auftrag schriftlich, so ist diese Bestätigung für den Inhalt des Liefervertrages maßgebend.
  2. Unsere Preise verstehen sich freibleibend zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Lager Eugendorf.
    1. Lieferung Österreich: Ab einem Fakturenbetrag von Euro 500,– exklusive Mehrwertsteuer liefern wir franko Empfangsstation.
    2. Lieferung Deutschland: Ab einen Fakturenbetrag von Euro 650,– exklusive Mehrwertsteuer liefern wir franko Empfangsstation.
    3. Für Sendungen unter Euro 500,– (Österreich) bzw. Euro 650,– (Deutschland) müssen wir anteilsmäßig die Frachtkosten in Rechnung stellen.
    4. Für Sendungen unter Euro 150,– müssen wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 12,– und einen Frachtkostenanteil von mindestens Euro 5,50 (Österreich) und Euro 7,00 (Deutschland) pro Paket in Rechnung stellen.
    5. Zustellkosten können wir nicht übernehmen. Bahnexpress-Lieferungen erfolgen unfrei, ohne Vergütung für Normalfracht.
  3. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers/Empfängers. Die Transportart ist in unserem Ermessen gestellt. Transportschäden sind stets beim Frachtführer zu reklamieren. Die Ware wird von Seiten des Verkäufers nicht versichert. Reklamationen bzw. Retoursendungen werden von uns nur franko übernommen. Unfreisendungen gehen zu Lasten des Kunden wieder retour.
  4. Retouren werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und in Originalverpackung sowie Franko-Zusendung zurückgenommen. Eine Gutschrift für originalverpackte, aktuelle und wiederverkaufsfähige Waren erfolgt mit 80% des berechneten Preises. Kosten für etwaige Aufarbeitung, Neuverpackung und Fracht werden zusätzlich gekürzt.
  5. Der Garantie- und Sachmängelanspruch richtet sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach dem Gesetz. Ohne Verkaufs beleg oder für Schäden, die durch falsche Handhabung, Demontage usw. entstehen, leisten wir keine Garantie.
  6. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto, innerhalb von 8 Tagen mit 3% Skonto zahlbar, sofern nicht Bar zahlung ohne Abzug vereinbart wurde. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums werden Verzugszinsen von 9% berechnet. Wenn sich die Vermögenslage des Käufers verschlechtert (wenn zum Beispiel ein Wechselprotest vorkommt oder gerichtliche Betreibungen, Fakturenklagen, Exekutionen etc.), sind wir berechtigt, alle unsere Forderungen sofort fällig zu stellen. Bei Zahlung mittels Akzept, welche jedoch einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung unsererseits bedarf, nur innerhalb von 10 Tagen nach Fakturenerhalt – maximale Laufzeit 3 Monate.
    1. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche Forderungen bezahlt hat, die wir gegen ihn haben. Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung.
    2. Der Käufer darf die Ware, an der wir unser Eigentum vorbehalten haben, im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungs verzug befindet oder die Zahlungen einstellt. Er darf die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich, unter Beifügung des Pfändungsprotokolls (Abschrift), zu melden. 
    3. Verkauft der Käufer die Ware, so tritt er schon jetzt bis zur Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Dies gilt auch dann, wenn Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehalts ware in ein Kontokorrent aufgenommen werden. Diesfalls tritt er schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen anerkannten Saldos ab, und zwar bis zur Höhe unserer Forderungen gegen den Käufer.
    4. Der Käufer darf die uns abgetretene Forderung einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat.
  7. Die Lieferfristen, falls sie nicht ausdrücklich fix vereinbart werden, sind freibleibend. Ein Schadenersatzanspruch des Käufers wegen Nicht erfüllung oder Verzug ist ausgeschlossen.
    1. Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware bei uns einlangen. Bei Feststellung von Fehlmengen sind Brutto- und Nettogewicht zu ermitteln, und an uns Lieferschein und Frachtschein zu übersenden.
    2. Wir können die Nachbesserung oder Ersatzlieferung verweigern, solange der Käufer nicht alle seine, mit dem mangelhaften Teil der Ware zu sammen hängenden Verpflichtungen, erfüllt hat.
  8. Für alle Lieferungen und Zahlungen gilt als Erfüllungsort der Geschäftssitz unseres Unternehmens, und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Gerichtsstand ist für Österreich Salzburg bzw. für Deutschland Laufen.

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